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Info zu der Wohngebäudeversicherung

Eine sehr wichtige Versicherung für Hausbesitzer. Sie deckt die Risiken durch Feuer und Leitungswasser, Sturm und Hagel ab.

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt außerdem eine Wohn-Gebäudeversicherung. Sie deckt Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich fest eingebauten Gegenstände.

Dazu gehören beispielsweise Einbauküchen, fest verklebter Teppichboden, die Heizungsanlage oder Sanitärinstallationen.

Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu. Für Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf.

Ab Windstärke Acht herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm. Gebäudeschäden, die z. B. durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert.

Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung ersetzt. Hat ein Blitz in den Schornstein oder ins Mauerwerk eingeschlagen, sind diese Blitzschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Feuerschäden, die durch einen Blitzeinschlag entstehen, sind gleichfalls versichert.

Hagelschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden

Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden. Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt.

Was viele nicht wissen: Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden können mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.

Überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Das alles gilt als Wohngebäude und ist versichert

Unter dem Wohngebäude versteht man:
- Baukörper (inklusive Einbauten) - festverlegte Fußbodenbeläge - Zentralheizungsanlagen sowie sanitäre und elektrische Installationen.
Sie sehen: unter "Gebäude" versteht man nicht nur den eigentlichen Baukörper, sondern auch die verschiedenen, oft teuren Einbauten. Die Versicherungssumme sollte also auch die eingebauten Schränke (also z.B. die wertvolle Einbauküche), die festverlegten Fußbodenbeläge, (wie z.B. Parkett, festverklebter Teppich etc.) beinhalten.


Versichert sind aber auch alle Anlagen und Maschinen, die der Instandhaltung oder der Nutzung des Hauses dienen wie
- Sammelheizung - Brennstoffvorräte  -Antennen  -Markisen  -Überdachungen
Zusätzlich lassen sich versichern: Nebengebäude und Garage. Und wenn Sie weiteres Zubehör haben oder sonstige Grundstücksbestandteile (wie Hundehütte, Einfriedung, Fahnenmast),


Gegen diese Gefahren können Sie sich versichern
:

Feuerschäden und seine Folgen (Rauch, Ruß, Löschen), Blitzschlag oder Explosion
Leitungswasserschäden (bedingt durch Rohrbruch und Frost)
Sturmschäden (ab Windstärke 8 und Hagelschäden mit den Folgen wie z.B.: abgedeckte Dächer, zerbrochene Scheiben und auf das Haus gestürzte Bäume)


Im Zusammenhang mit der Gefahr "Sturm/Hagel" können auch erweiterte Elementarschäden versichert werden.
Hier können Sie zwischen zwei Varianten wählen:

Elementarversicherung I beinhaltet Schäden durch:


Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.

Elementarversicherung II beinhaltet Schäden durch:

Überschwemmung durch Witterungsniederschläge und durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.
Die Selbstbeteiligung bei Elementarschäden beträgt je Schadenfall 10 % vom Schaden, mindestens 250 EUR, maximal 5.000 EUR.

Neben den obengenannten Gefahren kann man sich - je nach Tarif - auch noch gegen weitere Risiken schützen. Zum Beispiel gegen Schäden durch Überspannungsschäden durch Blitz. Oder gegen Graffitischäden, Rückreisekosten aus dem Urlaub und auch gegen Schäden durch Ableitungsrohre auf dem sowie außerhalb des Versicherungsgrundstücks.

So erhalten Sie den vollen Schadenersatz

Sie erhalten vollen Ersatz Ihres Schadens, wenn Sie das Gebäude innerhalb von 3 Jahren tatsächlich wieder aufbauen und nachweisen, dass Sie die Entschädigung voll für die Wiederherstellung verwenden.

Soll das Gebäude nicht wieder aufgebaut werden, so erhalten Sie eine Entschädigung, die dem Zeitwert des Gebäudes entspricht.

Um vollen Schadenersatz zu bekommen, muss die vereinbarte Versicherungssumme dem Wert des Gebäudes entsprechen, damit keine "Unterversicherung" vorliegt.

Diese Unterversicherung kann auf verschiedene Arten entstehen:

- Der Wert des Hauses wird bei Vertragsabschluß zu niedrig angegeben - Der Wert hat sich durch Umbauten oder Ausbauten erhöht. - Der Wert hat sich durch allgemeine Baupreissteigerungen erhöht.

Wenn man den Wert eines Hauses also zu niedrig ansetzt - oder nicht daran denkt, dass ein Ausbau seinen Wert beträchtlich erhöhen kann - wird im Schadenfall eine Unterversicherung angerechnet. Bei uns wird Ihnen dies allerdings nicht passieren, da wir unsere Kunden ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hinweisen. Ganz im Sinne unseres Mottos: gut aufgehoben.

Bei Abschluss dieser Versicherung zum "gleitenden Neuwert" oder nach dem Modell "Wohnfläche" wird die Versicherung automatisch den veränderten Kosten angepasst. Das bedeutet: wir ermöglichen die Neuerrichtung des Hauses in der gehabten Form, wenn das Haus durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört wird. Damit sind Sie also immer auf der sicheren Seite. So haben Sie schon während der Bauzeit Schutz

Auch während der Bauzeit können eine Reihe von Risiken entstehen. Deshalb übernehmen die meisten Versicherer beitragsfrei auch die Rohbauversicherung. Sie schließt nicht nur das zu errichtende Gebäude ein, sondern auch alle notwendigen, auf dem Baugrund befindlichen Baustoffe. Eingeschlossen sind die Risiken Brand, Blitzschlag und Explosion.