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Riester-Rente - Rürup-Rente

1. Was ist die Riester-Rente?

Bei der Riester-Rente handelt es sich um einen privaten Altersvorsorgevertrag, der staatlich gefördert wird. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung.

Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.

Fordern Sie Ihr Angebot an:

Basisrente ( Rürup - Rente )    Ja

Zulagenrente ( Riester - Rente )    Ja

Klassikrente        Ja

Fondsgebundene Rentenversicherung    Ja

Sofortrente        Ja

Direktversicherung    Ja

Wie hoch war im Vorjahr ihr Rentenversicherungs- pflichtiges
Bruttojahreseinkommen

Euro

Familienstand    Alleinstehend      Verheiratet

Anzahl Kindergeldberechtigter Kinder

Monatsbeitrag      Euro

Laufzeit    Jahre oder Endalter

Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ)    Ja     Nein  Höhe Euro

Unfallzusatzversicherung    Ja     Nein

Dynamik        Ja       Nein       Wenn Ja %

Geburtsdatum   

Beruf              

Name           

Vorname      

Straße          

Postleitzahl  

Wohnort       

Telefon         

E-Mail           

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Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge:
  • garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
  • eine lebenslange Rente zusagen. Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin. Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fort. Wer eine Riester-Rente abschließt, erhält also in jedem Fall eine lebenslange Versorgung.
  • ihre Leistungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen.
  • die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die Vermittlung des Vertrages anfallen, auf mindestens fünf Jahre verteilen. Dies gilt für Verträge, die seit dem Jahr 2005 abgeschlossen werden.
  • sicherstellen, dass mit Beginn des Rentenbezuges höchstens einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden.

In den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommen:

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige.
  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, 
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II,
  • Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage, wenn sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und das Paar nicht dauerhaft getrennt lebt. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall, dass der berufstätige Partner seinen Sparbeitrag in eine zertifizierte Riester-Rente einzahlt.

Die staatliche Zulage muss beantragt werden. Der Versicherte stellt den Antrag und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er kann sein Versicherungsunternehmen bereits bei Vertragsabschluss damit beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen.

2.  Was ist eine Basisrentenversicherung bzw. eine Rüruprente?

Bei der Basisrentenversicherung handelt es sich um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird und bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Ihr Konzept ähnelt dem der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit diesem neuen Produkt haben große Teile der Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen privat für ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen können. Aber auch Angestellte und insbesondere ältere Sparer profitieren von der großzügig bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge. In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle einkommen-steuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die staatlich geförderte Basisrente muss verschiedene, gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Der Vertrag darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden. Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie dürfen auch nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
Was bringt die neue Förderung?

Grundsätzlich ist die Höhe der staatlichen Leistungen abhängig von
  • Ihrem Einkommen
  • Ihrem Beitrag, den Sie für die private Rente aufbringen
  • Ihrem Familienstand
  • Ihrer Kinderzahl
Da sich für Bezieher höherer Einkommen ggf. zusätzliche Steuervorteile ergeben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Höhe Ihrer tatsächlichen Förderung von Ihrer individuellen Steuersituation abhängt.. Daher können wir für die hier genannten Werte keine Gewähr übernehmen.

 

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