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Basisrente ( Rürup - Rente )
Ja
Zulagenrente ( Riester - Rente )
Ja
Klassikrente
Ja
Fondsgebundene Rentenversicherung
Ja
Sofortrente
Ja
Direktversicherung
Ja
Wie hoch war im Vorjahr ihr Rentenversicherungs- pflichtiges
Bruttojahreseinkommen
Euro
Familienstand
Alleinstehend
Verheiratet
Anzahl Kindergeldberechtigter Kinder
Monatsbeitrag Euro
Laufzeit
Jahre oder Endalter
Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ)
Ja
Nein Höhe
Euro
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Nein
Dynamik Ja
Nein
Wenn Ja
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Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge:
- garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase
mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung
stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
- eine lebenslange Rente zusagen. Riester-Renten,
die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies
ohnehin. Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist
vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen
Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung
setzt die monatlichen Auszahlungen ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fort.
Wer eine Riester-Rente abschließt, erhält also in jedem Fall eine lebenslange Versorgung.
- ihre Leistungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen.
- die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die
Vermittlung des Vertrages anfallen, auf mindestens fünf Jahre verteilen. Dies gilt für Verträge, die seit dem Jahr 2005 abgeschlossen werden.
- sicherstellen, dass mit Beginn des Rentenbezuges höchstens einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden.
In den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommen:
- in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige.
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen,
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II,
- Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht
berufstätig sind, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage, wenn
sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und das Paar nicht dauerhaft
getrennt lebt. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall, dass der
berufstätige Partner seinen Sparbeitrag in eine zertifizierte Riester-Rente einzahlt.
Die staatliche Zulage muss beantragt werden. Der Versicherte stellt den Antrag und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er kann sein Versicherungsunternehmen bereits bei Vertragsabschluss damit beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen.
2. Was ist eine Basisrentenversicherung bzw. eine
Rüruprente?
Bei der Basisrentenversicherung handelt es sich um eine freiwillige
private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird und bei einem
Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Ihr Konzept ähnelt dem
der gesetzlichen Rentenversicherung.
Mit diesem neuen Produkt haben große Teile der Bevölkerung erstmals
die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen privat für ihr Alter vorzusorgen.
Das Angebot wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den
Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen können. Aber auch
Angestellte und insbesondere ältere Sparer profitieren von der großzügig
bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge.
In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle
einkommen-steuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland haben. Die staatlich geförderte Basisrente muss
verschiedene, gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen
Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen.
Der Vertrag darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden. Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60.
Lebensjahres erfolgen. Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie dürfen auch nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
Was bringt die neue Förderung?
Grundsätzlich ist die Höhe der staatlichen Leistungen abhängig von
- Ihrem Einkommen
- Ihrem Beitrag, den Sie für die private Rente aufbringen
- Ihrem Familienstand
- Ihrer Kinderzahl
Da sich für Bezieher höherer Einkommen ggf. zusätzliche Steuervorteile ergeben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Höhe Ihrer tatsächlichen Förderung von Ihrer individuellen Steuersituation abhängt.. Daher können wir für die hier genannten Werte keine Gewähr übernehmen.
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