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Private Rentenversicherung

Was ist eine Private Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist sehr einfach, weil eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Also: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Lebensversicherung nicht in Frage kommt, können über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen.

Wie hoch soll die Monatliche Rente sein?   Euro

Inklusive Gewinnanteile/Zinsen?    Ja      Nein

Wie hoch soll der Monatliche Beitrag sein?    Euro

Ab welchen Rentenalter soll die Rente gezahlt werden?    Lebensjahr

Wie lange soll die Rente für Hinterbliebene gezahlt werden?     Jahre

SOFORTRENTE Es kann auch eine Geldsumme für eine Sofortrente angelegt werden. Zum Beispiel wenn eine Lebensversicherung ausgezahlt wird. Mit dem angelegten Geld wird ihnen sofort eine lebenslange Rente gezahlt

Welche Summe soll angelegt werden? Euro

Berufsunfähigkeit (BUZ)     Ja   Nein     Wenn ja  Euro  

Mit Karenzzeit bei BUZ     Ja     Nein

Unfallzusatzversicherung    Ja     Nein

Erwerbsunfähigkeit             Ja      Nein 

Dynamik als Inflationsausgleich    Ja     Nein     Wenn Ja %

Beruf                             Angestellt      Selbständig  

Geburtsdatum            

Name                          

Vorname                    

Straße                        

Postleitzahl                

Ort                              

Telefon                       

E-Mail                         

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Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der Privat-Rentner ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf der Versicherung kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.

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