Rahmenvereinbarung über Kraftfahrt- Versicherungen für das Baunebengewerbe
Zum Baunebengewerbe zählen:
Schreiner- und Tischlerbetriebe
Fenster- und Türeinbaubetriebe
Steinmetzbetriebe
Polsterer, Raumausstatter und Teppichbodenverlegebetriebe
Rollladen-, Markisen-, Treppen-, Messebetriebe, Zaun- und Fassadenbau
Glasereibetriebe
Putz- und Fugbetriebe
Bauklempnerbetriebe
Bauschlosser-, Aufzugsbau- und Schweißbetriebe
Isolierbetriebe ( Kälte-, Wärme-, Schallschutz)
Elektroinstallation-, Blitzschutzanlagen- und Fernmeldebaubetriebe
Ofenbau- und Pflasterungsbetriebe
Fliesenlegerbetriebe
Estrichlegerbetriebe
Innenausbau- und Trockenbaubetriebe, Gipserei- und
Stuckateuerbetriebe
Parkettlegerbetriebe
Malerbetriebe
Industrieanstrichbetriebe
Diese Rahmenvereinbarung bildet die Grundlage für die einzelnen Kfz-Versicherungen
mit den Mitgliedern des Baugewerbeverbandes. Zu diesem Zweck und zur Erfüllung
der Informationsverpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern werden mit den
jeweiligen Firmen als Versicherungsnehmer inhaltsgleiche Rahmenverträge geschlossen.
Sie haben Fragen?
08744 - 940 50
Oder schreiben Sie eineE-Mail