Infos zur Kapital-Lebensversicherung oder
Risiko-LV
Welche Vorteile die Kapitallebensversicherung bietet
Die Kapitallebensversicherung eignet sich vor allem für alle
diejenigen, die neben der Hinterbliebenenvorsorge Wert auf eine
sichere Altersvorsorge mit stabiler Rendite legen. Die
Versicherungswirtschaft bietet den Versicherten eine garantierte
Alterskapitalleistung und sagt, vereinfacht dargestellt, eine
garantierte Verzinsung des aufgebauten Kapitals von
derzeit 2,25 Prozent zu, und zwar für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages.
Dies können reine Sparformen, die lediglich
der Kapitalansammlung dienen, nicht bieten. Für den Versicherten
bedeutet diese Garantie zusätzliche Sicherheit, denn sein
Versicherer nimmt ihm das Kapitalmarktrisiko weitgehend ab. Die
Versicherten sind somit davor geschützt, dass ihr langfristig
Erspartes beispielsweise durch Kursverluste völlig zunichte gemacht
wird.
Wer seinen Versicherungsschutz und sein Versorgungsniveau laufend
an ein steigendes Einkommen und einen entsprechend höheren
Lebensstandard anpassen will, kann beim Vertragsabschluss eine
Dynamik vereinbaren. Dann erhöhen sich Versicherungsschutz und
Beitrag Jahr für Jahr ohne weitere Gesundheitsprüfung. Je nach
Bedarf können die dynamischen Erhöhungen auch ausgesetzt werden.
Variante für Paare: Kapitalversicherung auf verbundene Leben
Bei dieser Form der Kapitallebensversicherung können mehrere
Personen gleichzeitig über einen einzigen Versicherungsvertrag
abgesichert werden. Die vereinbarte Versicherungssumme wird dabei
entweder zum vereinbarten Vertragsablauf fällig oder aber zu dem
Zeitpunkt, an dem eine der versicherten Personen stirbt. Interessant
ist diese Form der Lebensversicherung für Partner, die Vorsorge für
den Todesfall des anderen benötigen: zum Beispiel kinderlose
Ehepaare oder Geschäftspartner. Im Zusammenhang mit einem Darlehen
kann so der Tod des oder der Partner(s) finanziell abgesichert und
der Fortbestand des Unternehmens ermöglicht werden (Auszahlung der
Erben, Tilgung von Verbindlichkeiten etc.).
Der Abschluss einer Lebensversicherung auf verbundene Leben ist
wegen der geringeren Beiträge oftmals interessanter als der
Abschluss von zwei einzelnen kapitalgedeckten Lebensversicherungen.
Zu beachten ist: Bei dieser Vertragsvariante gibt es nur eine
Versicherungssumme.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Eine Kapitallebensversicherung kann problemlos mit einer
Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. Diese
Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der
Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner
Kapitallebensversicherung. Er muss sich im Falle der
Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um diesen Baustein
seiner Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist
die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der
Berufsunfähigkeit möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll
sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend
erhalten bleibt. Die Laufzeit der
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann von der Laufzeit der
Hauptversicherung abweichen.
Unfallzusatzversicherung
Wer diesen Baustein abschließt, sichert seinen Angehörigen eine
zusätzliche Leistung, wenn er durch einen Unfall ums Leben kommt.
Der Betrag ist in der Regel genauso oder doppelt so hoch wie die
Versicherungssumme der Hauptversicherung.
Was man beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung beachten
sollte
Wichtig ist eine
ausreichend hohe Lebensversicherungssumme. Wie hoch sie im
Einzelfall sein soll, muss individuell, am besten mit
fachkundiger Beratung ermittelt werden. Weil
Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere
Jahrzehnte haben, sollte sich der Versicherte finanziell nicht
übernehmen und die Beiträge langfristig problemlos aufbringen
können. Wird besonders hoher Versicherungsschutz benötigt, etwa,
wenn viele Kinder zu versorgen sind, kann ein Tarif gewählt
werden, der eine besonders hohe Todesfallleistung vorsieht. Bei
diesen Tarifen sind die Beiträge niedrig, es wird allerdings
entsprechend weniger Kapital für die Altersvorsorge gebildet.
Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die
Unterstützung eines Beraters sinnvoll. Denn die Angaben zum
Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten
für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und
vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte
Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
Folgenreich kann die Angabe des
Bezugsberechtigten für
den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind
Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch
unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung
des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser
Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung
noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen
soll.
Ganz wichtig beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die
korrekte Beantwortung der im Antrag gestellten
Gesundheitsfragen, vor allem die sorgfältige Angabe der
Vorerkrankungen. Hier sollte umfassend geantwortet werden. Auf
Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die
Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag
entscheiden. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und
dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche
Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch
ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt
benannt werden,
zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am
besten auskennt
Kleines Lexikon zur Kapitallebensversicherung
Antragsteller: Ist der Versicherungsnehmer. Er
unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten
und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und
erhält im Erlebensfall die Auszahlung aus dem Vertrag.
Beleihung der Lebensversicherung: ist in der
Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich und meist günstiger
als ein Bankkredit.
Bezugsberechtigte Person: Die Bezugsberechtigte
Person sollte im Versicherungsantrag vom Versicherungsnehmer
ausdrücklich benannt werden. Bei Tod des Versicherten erhält die
Bezugsberechtigte Person die Versicherungsleistung ausgezahlt. Die
Bezugsberechtigung kann vom Versicherungsnehmer widerruflich oder
unwiderruflich festgelegt werden.
Deckungskapital: Das ist bei einer
Kapitallebensversicherung, vereinfacht ausgedrückt, die Ansammlung
der Sparanteile des Lebensversicherungsbeitrags zuzüglich Zinsen.
Hieraus wird die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht.
Dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung:
Ist dies vereinbart, steigt der Beitrag für die Versicherung
jährlich z.B. um einen vereinbarten Satz (z. B. 5 Prozent). Die
Versicherungssumme wird dabei entsprechend der Restlaufzeit des
Vertrages und des erreichten Eintrittsalters für diesen
Erhöhungsbetrag angepasst. Die Erhöhung der Versicherungssumme
erfolgt ohne erneute Risikoprüfung. Mit der dynamischen Erhöhung
können inflationsbedingte Abwertungen der später zu erwartenden
Versicherungsleistung aufgefangen werden. Dynamischen Erhöhungen
kann im Einzelfall widersprochen werden. Wird eine dynamische
Erhöhung mindestens dreimal nacheinander abgelehnt, entfällt die
Dynamikklausel vollständig und ist nur durch Beantragung mit
erneuter Gesundheitsprüfung wieder einschließbar.
Eintrittsalter: Das Eintrittsalter spielt in der
Lebensversicherung eine wichtige Rolle, da hiervon die
Sterbewahrscheinlichkeit („Sterbetafel“) und damit der
versicherungs-mathematisch zu ermittelnde Beitrag abhängt.
Fälligkeit der Leistung: Die Leistung ist
fällig, wenn der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis
(z. B. Tod der versicherten Person) eingetreten ist und dies dem
Lebensversicherer gemeldet wurde. Das Versicherungsunternehmen muss
die Leistungspflicht prüfen, wofür dem Unternehmen eine angemessene
Zeit eingeräumt werden muss. Die Bezugsberechtigte Person der
Versicherungsleistung kann jedoch eine Abschlagszahlung verlangen,
wenn sich diese Prüfung über mehr als einen Monat nach Anzeige des
Versicherungsfalles hinzieht.
Gesundheitsprüfung: Im Allgemeinen ist sie die
Voraussetzung für den Abschluss einer Lebensversicherung. Im
Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen.
Ärztliche Untersuchungen sind meist erst ab Versicherungssummen von
125.000 Euro oder bei höherem Eintrittsalter üblich.
Gruppenversicherung: Firmen, Vereine oder
Verbände können für ihre Arbeitnehmer oder Mitglieder
Gruppenversicherungen abschließen. Durch die vereinfachte
Bearbeitung entstehen der Lebensversicherungsgesellschaft
Kostenvorteile, die in Form von Beitragsnachlässen weitergegeben
werden. Die Vereinfachung liegt vor allem in einer oft reduzierten
Risikoprüfung, gemeinsamer Policierung und vereinfachter
Beitragsberechnung.
Kapitalertragssteuer: Bei einer
Kapitallebensversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit oder
einer Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr unterliegen die Zinserträge
der Kapitalertragssteuer. Ansonsten muss lediglich die Hälfte der
Erträge versteuert werden. Die Erträge entsprechen der ausgezahlten
Gesamtleistung abzüglich der Summe der eingezahlten Beiträge.
Police: Der Versicherungsschein, also die
Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und
Versicherungsnehmer, ist die Police.
Rechnungszins: Der Rechnungszins ist für die
Berechnung des Deckungsstocks wichtig. Der Deckungsstock ist ein
Sondervermögen, das besonderem gesetzlichen Schutz unterliegt, damit
die jederzeitige Erfüllung der in den Lebensversicherungsverträgen
eingegangenen Verpflichtungen sichergestellt ist. Für die Ermittlung
des Rechnungszinses wird die Umlaufrendite von Anleihen der
öffentlichen Hand im arithmetischen Mittel der letzten 10 Jahre
ermittelt und als höchstmöglicher Rechnungszins festgelegt. Der
aktuelle Rechnungszins beträgt seit 1. Januar 2007 2,25
Prozent. Von der Senkung des Garantiezinses sind in erster Linie
Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen
betroffen.
Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer
Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird Rückkaufswert oder
Rückvergütung genannt. Da das Versicherungsunternehmen das
Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und
Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten bei
einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge
zurückerstattet werden.
Sterblichkeitsgewinn (auch: Risikogewinn): das
ist der Überschuss, der bei einer Lebensversicherungsgesellschaft
dadurch entsteht, dass die den Tarifen zu Grunde liegenden
Sterbetafeln auf Vergangenheitswerten fußen, während zum Beispiel
die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung steigt. Im
Ergebnis werden weniger Auszahlungen wegen vorzeitigem Todes
fällig, als kalkuliert. Hinzu kommt die für Lebensversicherer nötige
vorsichtige Kalkulation der Tarife. Damit wird sichergestellt, dass
die fällig werdenden Todesfallleistungen in jedem Fall gedeckt sind.
Der Sterblichkeitsgewinn erhöht die Überschussbeteiligung.
Überschussbeteiligung: Überschüsse bei
Kapitallebensversicherungen entstehen durch eine rentable Anlage der
Beiträge, eine rationelle Verwaltung bei der
Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Todesfälle
eintreten als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen
wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung
an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Verantwortlicher Aktuar: Jedes
Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu
benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungs-mathematisch
einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu
verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die
finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die
jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen
Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders
ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.
Verbundene Kapitallebensversicherung: Die
Versicherung wird auf das Leben von zwei –oder mehreren- statt nur
einer Person abgeschlossen. Die Versicherungsleistung wird
fällig, sobald eine der versicherten Personen verstirbt, oder wenn
der Ablaufzeitpunkt erreicht wird. Diese Versicherungsform ist meist
günstiger kalkuliert als zwei unabhängige Lebensversicherungen auf
die jeweiligen Personen, weil die Todesfallleistung hier nur einmal
fällig werden kann.
Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben
versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung
beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von
Interesse. Stirbt die versicherte Person oder erlebt sie das
reguläre Vertragsende, wird die Versicherungsleistung fällig.
Zusatzversicherung: Es besteht die Möglichkeit,
Berufsunfähigkeitszusatz- oder Unfalltod-Zusatzversicherungen zu
integrieren. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sorgt
mindestens dafür, dass bei Berufsunfähigkeit keine weiteren Beiträge
für die Hauptversicherung mehr gezahlt werden müssen. Sofern
vereinbart fließt auch eine BU-Rente. Die
Unfalltod-Zusatzversicherung bewirkt, dass sich bei Tod des
Versicherten durch einen Unfall die Versicherungsleistung verzwei-
oder verdreifacht (andere Vereinbarungen sind möglich).