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Die Gesundheitsreform - 2009

 

Mit dem „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“ kommen auf Gesetzlich und Privat Versicherte große Veränderungen zu. Hier haben wir Ihnen einige Fragen und Antworten zusammengestellt, die insbesondere für Privat Versicherte von Bedeutung sind

 

Was verbirgt sich hinter dem Basistarif?


Weniger Leistung:
Auch der gewohnte Versicherungsschutz als Privatpatient entfällt, da der Basistarif auf das gesetzliche Leistungsniveau beschränkt ist.

Mindestverweildauer:
Bei einem Wechsel sitzen Sie mindestens 18 Monate im Basistarif fest. Vor Ablauf dieser Frist geht der mitgebrachte Übertragungswert verloren.

Eingeschränkte Mitgabefähigkeit

Nach dem Ablauf der Mindestverweildauer kann der Kunde mit seinem Übertragungswert entweder in den Volltarif der neuen Gesellschaft wechseln oder diese in den Basistarif einer weiteren Gesellschaft mitnehmen. Wechselt er danach erneut aus dem Volltarif in den Basistarif oder möchte vom Basistarif in den Volltarif der dritten Gesellschaft, kann der Übertragungswert nicht mehr mitgenommen werden.

 

Das bisherige Vollversicherungsangebot der PKV-Unternehmen wird ab 2009 um einen Basistarif erweitert, den alle privaten Krankenversicherer anbieten. Seine genaue Ausgestaltung ist derzeit noch offen.

 

Der Basistarif steht den bisher Nicht-Versicherten sowie den freiwilligen Mitgliedern der GKV innerhalb bestimmter Fristen offen. Daneben können bereits PKV-Versicherte im 1. Halbjahr 2009 in den Basistarif des eigenen oder eines anderen PKV-Unternehmens wechseln – unter teilweiser Anrechnung der Alterungsrückstellung. Ein späterer Wechsel von bereits PKV-Versicherten in den Basistarif des eigenen Unternehmens ist bei Hilfebedürftigkeit, ab Alter 55 oder für Rentner möglich.

 

Der Basistarif ist allerdings keine „echte“ Alternative zum bisherigen PKV-Angebot. Es handelt sich vielmehr um eine Grundabsicherung, die mit der GKV vergleichbar ist. Die Leistungen sind nicht garantiert und können daher jederzeit vom Gesetzgeber verändert werden.

 

Da es im Basistarif keine Beitragszuschläge gibt, muss das Risiko von Vorerkrankungen von allen Versicherten des Basistarifs getragen werden. Dies wird sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirken. Sie ist allerdings auf den Höchstbeitrag in der GKV begrenzt sein (ab 2008: 532,80 €). Bei anerkannter Hilfebedürftigkeit kann sich der Beitrag halbieren.

 

Können die Alterungsrückstellungen künftig zu einer anderen PKV mitgenommen werden?

 

Bereits vor dem 1. Januar 2009 können privat Versicherte im 1. Halbjahr 2009 einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs mitnehmen, wenn sie in den Basistarif eines anderen privaten Krankenversicherer wechseln. Über die genaue Höhe kann derzeit aber nur spekuliert werden, da sie von der genauen Ausgestaltung des brancheneinheitlichen Basistarifs abhängt.

 

In den Vollversicherungstarifen aller PKV-Unternehmen, die ab 1. Januar 2009 neu geschlossen werden, ist zusätzlich eine sog. „Wechselleistung“ einkalkuliert. Die Beiträge für neue Verträge werden entsprechend teurer. Dafür erhalten Sie die Möglichkeit, jederzeit in den Basistarif eines anderen PKV-Unternehmens zu wechseln und dabei die Teile der Alterungsrückstellung bis zum im Umfang des Basistarifs mitzunehmen.

 

Erfüllt meine Krankenversicherung die neuen Mindeststandards der PKV?

 

Ab dem 1. April 2007 müssen alle privaten Krankenversicherungen bestimmte Mindeststandards erfüllen:

  • Sie müssen Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfassen.
  • Und die vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte im ambulanten und stationären Bereich dürfen 5.000 € pro Jahr und Person nicht überschreiten.

 

Müssen PKV-Versicherte in die GKV zurück, wenn sie noch keine drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze verdienen?

 

Nein. Für alle Arbeitnehmer, die bereits in der PKV versichert sind, gilt die neue Regelung nicht. Nach der neuen Regelung ist ein Arbeitnehmer erst dann versicherungsfrei und kann in die PKV wechseln, wenn er drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze verdient hat (2008: 48.150 €; 2007: 47.700 €; 2006: 47.250 €; 2005: 46.800 €, 2004: 46.350 €).

 

Müssen privat versicherte Selbständige in die GKV, wenn sie eine abhängige Beschäftigung aufnehmen?

 

Leider ja. Unabhängig vom Einkommen der letzten Jahre werden privat versicherte Selbständige in der GKV versicherungspflichtig, sobald sie eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen. Ausnahme: Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, tritt die Versicherungspflicht in der GKV nicht ein.

 

Müssen privat versicherte Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit zurück in die GKV?

 

Sobald Arbeitslosengeld I beantragt oder bezogen wird, tritt die Versicherungspflicht in der GKV ein. Sie können sich von der Versicherungspflicht jedoch befreien lassen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen.

 

Ansonsten bleiben Sie auch bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung pflichtig und können sich erst wieder privat versichern, wenn Sie drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben.

 

Eine Ausnahme gibt es bei kurzzeitiger Arbeitslosigkeit: Ein Arbeitnehmer, der nur kurzzeitig arbeitslos und dadurch versicherungspflichtig wird, ist nach Wiederaufnahme einer Beschäftigung versicherungsfrei, wenn er/sie erneut über der Versicherungspflichtgrenze verdient und die 3 Jahre zuvor ebenfalls über der Versicherungspflichtgrenze verdient hat.

 

Stimmt es, dass jetzt nur noch ein eingeschränkter Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist?

 

Für Selbständige, Freiberufler oder Beamte gilt für den Wechsel in die PKV weiterhin eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Wenn Sie also zum Beispiel bis zum 31. Januar kündigen, können Sie zum 01. April Mitglied bei der PKV werden.

 

Für Arbeitnehmer dagegen hat der Gesetzgeber neue Hürde aufgestellt. Ihr Jahreseinkommen muss zunächst drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liegen.

 

Ein Beispiel: Das Jahreseinkommen liegt im Jahr 2007 erstmals über der Versicherungspflichtgrenze. Versicherungsfreiheit und damit die Möglichkeit in die PKV zu wechseln besteht dann frühestens ab 1. Januar 2010. Voraussetzung ist, dass in 2008, 2009 und voraussichtlich in 2010 ebenfalls über der Versicherungspflichtgrenze verdient wird.

 

Was ist bei einer Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) zu beachten?

 

Als freiwilliges Mitglied können Sie Ihrer GKV zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

 

Achtung: Sie müssen die Annahmeerklärung der privaten Krankenversicherung vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrer Krankenkasse vorlegen, sonst wird die Kündigung unwirksam.

Ein Beispiel: Ein GKV-Mitglied teilt am 12. Januar seiner Kasse die Kündigung der Mitgliedschaft mit. Er kann die Mitgliedschaft dann zum 31. März beenden. Die Annahmeerklärung der privaten Krankenversicherung muss bei der Kasse bis zum 31. März vorliegen.

 

Stimmt es, dass Existenzgründer in der GKV künftig weniger Beitrag bezahlen?

 

Die Krankenkassen können für Selbständige, die nachweislich dauerhaft nicht mehr als 1.863,75 € (in 2008) verdienen, die Beitragsbemessungsgrundlage senken. Die GKV wird dadurch aber nur scheinbar attraktiver. Denn zur Beitragsbemessung wird das gesamte Vermögen herangezogen sowie das Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Außerdem wird das Einkommen im Voraus geschätzt. Dies bedeutet in der Praxis, dass häufig Nachzahlungen fällig werden. Gerade die für Existenzgründer so wichtige Planungssicherheit entfällt dadurch. Ganz zu schweigen von den Schwierigkeiten, die es mit sich bringt, oft mehrmals im Jahr einen Verdienstbescheid des Finanzamtes bei den Kassen einreichen zu müssen.

 

Welche Nachteile haben die neuen Wahltarife in der GKV?

 

Die Krankenkassen bieten seit 1. April 2007 Wahltarife für ihre Versicherten an. Sie können beispielsweise Selbstbehalts- oder Hausarzttarife wählen und erhalten dafür einen Beitragsbonus. Es handelt sich hier um Sparmodelle, die die PKV schon sehr lange anbietet. Einige Kassen bieten auch Wahltarife an, die gegen einen Zusatzbeitrag die Kassenleistungen aufbessern, z.B. im stationären Bereich.

Doch Vorsicht beim Abschluss von GKV-Wahltarifen!

 

  • Sie binden sich an Ihren Wahltarif für 3 Jahre. In dieser Zeit ist weder ein Wechsel innerhalb der GKV noch zur PKV möglich. Auch bei Beitragssatzerhöhungen haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
  • Wahltarife bieten keine langfristige Sicherheit. Die Kassen können die freiwilligen Wahltarife jederzeit wieder abschaffen. Hat sich bis dahin ggf. Ihr Gesundheitszustand verschlechtert ist ein Wechsel in eine private Voll- oder Zusatzversicherung nur noch erschwert oder gar nicht mehr möglich.
  • Wahltarife, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufbessern, sind rechtlich sehr umstritten und müssen eventuell künftig zurückgezogen werden.
  • Sie können nur einen Wahltarif abschließen. Dadurch sind Ihre Wahlmöglichkeiten sehr eingeschränkt.

 

Welche Folgen haben die Einführung des Einheitsbeitrags und Gesundheitsfonds in der GKV?

 

Ab 2009 wird in der GKV ein einheitlicher Beitrag für alle Kassen eingeführt. Die Beiträge fließen an den Gesundheitsfonds, der den einzelnen Kassen Gelder überweist. Sind diese Gelder nicht ausreichend, können die Kassen individuelle Zusatzbeiträge von den Mitgliedern verlangen. Auch bislang noch sehr günstige Kassen werden ab 2009 somit teurer.

 

Lohnt es sich noch vor 2009 in die PKV zu wechseln?

 

Viele sind durch die Gesundheitsreform verunsichert über den richtigen Zeitpunkt, in die PKV zu wechseln. Unsere Antwort: Je früher desto besser, denn …

  • In 2008 haben Sie ein niedrigeres Eintrittsalter und profitieren von günstigeren Beiträgen als bei Versicherungsbeginn in 2009.
  • Ab 2009 sind Teile der Alterungsrückstellung für alle Neuverträge mitnahmefähig. Diese zusätzliche „Wechselleistung“ muss aber bei allen PKV-Unternehmen mit einkalkuliert werden. Die Prämien für neu abgeschlossene Verträge verteuern sich daher um ca. 10 %.
  • Wenn Sie die Wechselleistung dennoch wünschen, haben Sie ab 2009 die Möglichkeit, die „Wechselleistung“ zusätzlich abzusichern.
  • Bis 2009 hat sich Ihr Gesundheitszustand eventuell verschlechtert. Sie müssten in der regulären Vollversicherung dafür ggf. einen Zuschlag bezahlen oder können sogar nur noch in den Basistarif wechseln. Der Basistarif ist aber keine empfehlenswerte Alternative. Seine Leistungen haben GKV-Niveau und können vom Gesetzgeber jederzeit verändert werden.
  • In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden sich die Beiträge mit Einführung des Gesundheitsfonds bei den bisher noch günstigen Kassen drastisch erhöhen. Es gibt ab 2009 nur noch einen einheitlichen Beitrag für alle Kassen.