Versicherungsmakler  Versicherungsvergleiche

Kfz.-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge

Wer sich mit einem Kraftfahrzeug in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt Ersatzpflichtig. Da im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.

Füllen Sie das untenstehende Formular aus und Sie erhalten von mir ein Angebot. Oder Rechnen Sie gleich Online über den Tarifrechner

Beitragsrechner Kfz.-Versicherung

Sie können auch ein Angebot anfordern:

 

Name                                       

Vorname                                 

Straße                                      

PLZ                                         

Ort                                          

Geburtsdatum                       

E-Mail                                     

Beruf                                       

Telefon                                   

Vorversicherer        Schäden   

PKW                    Ja     Nein

LKW        Ja     Nein        Nutzlast beim LKW

Wohnmobil Neuwert      Euro   Gesamtgewicht kg

Motorrad/Motorroller    Ja     Nein

Anhänger                    Nutzlast beim Anhänger

Herstellerschlüsselnummer (4-stellig) lt. Kfz-Schein [Ziff. 2]):

Typschlüsselnummer (die ersten 3 Ziffern) lt. Kfz-Schein [Ziff. 3]):

Verkaufsbezeichnung (z.B. "Sierra Diesel"):

Hersteller (z.B. Ford)   

Leistung in KW oder PS KW     PS

Motor                    Diesel- Normal Benziner

Hubraum ccm            

Neuwert Euro                        

Zulassung auf Ihren Namen am      

Datum der Erstzulassung               

Kennzeichen                                   

Gebiet                                             Stadt    Land

Bei Saisonkennzeichen Beginn       Ende

Öffentlicher Dienst                Ja Nein

Beamter auf Lebenszeit     Ja Nein

Landwirt                                Ja Nein

Nutzung ausschließlich privat    Ja Nein

Nutzung überwiegend privat      Ja Nein

Nutzung überwiegend Geschäftlich    Ja Nein

Mitbenutzung durch Partner oder Kinder    Ja Nein

andere/sonstige             

Geb.-Datum des jüngsten Fahrzeugnutzers    

Abschließbare Einzel-/ Doppelgarage    

Öffentlicher Parkplatz              

Öffentliche Tiefgarage            

Tiefgarage mit verschließbarer Gitterbox    

Carport                   

Jährliche    Kilometerleistung bis 9000 km         

Bis 12.000 km                 

Bis 20.000 km                

Bis 30.000 km                

Über 30.000 km             

Besteht eine Wohngebäudeversicherung    Ja    Nein

Fahrer-Unfallversicherung        Ja  Nein

Soll Vollkasko mitversichert werden    Ja  Nein

Soll Teilkasko mitversichert werden    Ja  Nein

Schadenfreiheitsklasse (SF), z.B. 100% = "SF 1". Die SF Klasse ersehen Sie aus der letzten Beitragsrechnung

Haftpflicht SFR oder Prozent      

Vollkasko SFR oder Prozent      

Schutzbriefleistung            Ja  Nein

Verkehrs-Rechtsschutz     Ja  Nein

Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung   

Teilkasko ohne Selbstbeteiligung          

Vollkasko ohne Selbstbeteiligung         

mit 150 Euro Selbstbeteiligung             

mit 300 Euro Selbstbeteiligung             

mit 500 Euro Selbstbeteiligung             

mit 1000 Euro Selbstbeteiligung          

Beachten Sie bitte beim Microsoft Explorer: Wenn Sie unter -Internetoptionen - Sicherheit - einen Hacken für den Geschützten Modus aktivieren gesetzt haben, werden Ihre Angaben nicht übertragen. Entfernen Sie für diese Aktion kurzfristig den Hacken oder schreiben Sie eine Mailanfrage

 

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für die Versicherungsgesellschaften die Pflicht zur Annahme. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen. Der Annahmezwang beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Sinnvoll ist es, höhere Summen zu vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100 Millionen Euro angeboten.

Die Kaskoversicherung

Zu unterscheiden sind Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko-Versicherung versichert den Wert des Fahrzeugs bei Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Außerdem bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfälle mit Haarwild sowie Glasbruch. Haarwild sowie Glasbruch.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für durch Unfall verursachte Schäden am versicherten Fahrzeug und für Vandalismus. Sie ist daher wichtig für teure und neue Autos.

Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des Fahrzeugs. Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn der Schaden - etwa im Ausland - von einem nicht oder mit nur geringen Summen versicherten Unfallgegner verursacht wurde. Allerdings wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft

Geltungsbereich und versicherte Personen

Der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber geregelt. Dazu gehören die europäischen Länder und außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die EU-Wirtschaftsgemeinschaft gehören, zum Beispiel die kanarischen Inseln oder auch die Azoren. Für die Kaskoversicherung können wieder andere Regeln gelten.

Versichert sind der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter, jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs und die Insassen des Autos. Wichtig zu wissen: Bei einem selbst verschuldeten Unfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen des Autos von der Kfz-Haftpflichtversicherung des PKW-Eigentümers geschützt.

Weitere Infos zur Kfz.-Versicherung

Ihre Datenschutzrechte