Wer sich mit einem Kraftfahrzeug in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt Ersatzpflichtig. Da im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.
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Beitragsrechner Kfz.-Versicherung
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Name
Vorname
Straße
PLZ
Ort
Geburtsdatum
E-Mail
Beruf
Telefon
Vorversicherer Schäden
PKW Ja Nein
LKW Ja Nein Nutzlast beim LKW t
Wohnmobil Neuwert Euro Gesamtgewicht kg
Motorrad/Motorroller Ja Nein
Anhänger Nutzlast beim Anhänger t
Herstellerschlüsselnummer (4-stellig) lt. Kfz-Schein [Ziff. 2]):
Typschlüsselnummer (die ersten 3 Ziffern) lt. Kfz-Schein [Ziff. 3]):
Verkaufsbezeichnung (z.B. "Sierra Diesel"):
Hersteller (z.B. Ford)
Leistung in KW oder PS KW PS
Motor Diesel- Normal Benziner
Hubraum ccm
Neuwert Euro
Zulassung auf Ihren Namen am
Datum der Erstzulassung
Kennzeichen
Gebiet Stadt Land
Bei Saisonkennzeichen Beginn Ende
Öffentlicher Dienst Ja Nein
Beamter auf Lebenszeit Ja Nein
Landwirt Ja Nein
Nutzung ausschließlich privat Ja Nein
Nutzung überwiegend privat Ja Nein
Nutzung überwiegend Geschäftlich Ja Nein
Mitbenutzung durch Partner oder Kinder Ja Nein
andere/sonstige
Geb.-Datum des jüngsten Fahrzeugnutzers
Abschließbare Einzel-/ Doppelgarage
Öffentlicher Parkplatz
Öffentliche Tiefgarage
Tiefgarage mit verschließbarer Gitterbox
Carport
Jährliche Kilometerleistung bis 9000 km
Bis 12.000 km
Bis 20.000 km
Bis 30.000 km
Über 30.000 km
Besteht eine Wohngebäudeversicherung Ja Nein
Fahrer-Unfallversicherung Ja Nein
Soll Vollkasko mitversichert werden Ja Nein
Soll Teilkasko mitversichert werden Ja Nein
Schadenfreiheitsklasse (SF), z.B. 100% = "SF 1". Die SF Klasse ersehen Sie aus der letzten Beitragsrechnung
Haftpflicht SFR oder Prozent
Vollkasko SFR oder Prozent
Schutzbriefleistung Ja Nein
Verkehrs-Rechtsschutz Ja Nein
Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung
Teilkasko ohne Selbstbeteiligung
Vollkasko ohne Selbstbeteiligung
mit 150 Euro Selbstbeteiligung
mit 300 Euro Selbstbeteiligung
mit 500 Euro Selbstbeteiligung
mit 1000 Euro Selbstbeteiligung
Beachten Sie bitte beim Microsoft Explorer: Wenn Sie unter -Internetoptionen - Sicherheit - einen Hacken für den Geschützten Modus aktivieren gesetzt haben, werden Ihre Angaben nicht übertragen. Entfernen Sie für diese Aktion kurzfristig den Hacken oder schreiben Sie eine Mailanfrage
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für die Versicherungsgesellschaften die Pflicht zur Annahme. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen. Der Annahmezwang beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Sinnvoll ist es, höhere Summen zu vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100 Millionen Euro angeboten.
Zu unterscheiden sind Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko-Versicherung versichert den Wert des Fahrzeugs bei Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Außerdem bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfälle mit Haarwild sowie Glasbruch. Haarwild sowie Glasbruch.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für durch Unfall verursachte Schäden am versicherten Fahrzeug und für Vandalismus. Sie ist daher wichtig für teure und neue Autos.
Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des Fahrzeugs. Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn der Schaden - etwa im Ausland - von einem nicht oder mit nur geringen Summen versicherten Unfallgegner verursacht wurde. Allerdings wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft
Der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber geregelt. Dazu gehören die europäischen Länder und außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die EU-Wirtschaftsgemeinschaft gehören, zum Beispiel die kanarischen Inseln oder auch die Azoren. Für die Kaskoversicherung können wieder andere Regeln gelten.
Versichert sind der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter, jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs und die Insassen des Autos. Wichtig zu wissen: Bei einem selbst verschuldeten Unfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen des Autos von der Kfz-Haftpflichtversicherung des PKW-Eigentümers geschützt.
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