Pflegeversicherungen
Mitglieder der GKV sind in der gesetzlichen
Pflegeversicherung pflichtversichert. Privatpatienten zahlen
ihren Pflichtbeitrag zur Pflegeversicherung an die private
Krankenversicherung. Weil die Leistungen der gesetzlichen
Pflegeversicherung kaum ausreichen, ist es sinnvoll,
zusätzlich privaten Versicherungsschutz abzuschließen.
Angeboten werden Pflegerentenversicherungen als Zusatz zu
einer Lebensversicherung oder einer privaten
Rentenversicherung und Pflegekosten- beziehungsweise
Pflegetagegeldversicherungen. Die von den privaten
Krankenversicherern angebotene Pflegekostenversicherung
übernimmt die tatsächlich entstandenen Kosten für
Pflegeleistungen. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt
Tagegelder, unabhängig von den entstandenen Kosten.
Krankentagegeldversicherung
Eine wichtige Versicherung für
Selbstständige und Freiberufler. Sie gewährt Tagegelder nach einem Unfall oder bei Krankheit und ersetzt so den Verdienstausfall.
Elementarschadenversicherung
Seit 1992 kann dieser Versicherungsschutz
zusätzlich zur Gebäudeversicherung, seit 1997 als Zusatz zur
Hausratversicherung abgeschlossen
werden. Geld gibt es bei Schäden durch Naturkatastrophen, zum
Beispiel Hochwasser oder Erdbeben.
Weitere Informationen finden Sie unter Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung
Basisrente oder auch Rüruprente
Die Basisrente, deren
Beiträge ebenso wie die zur gesetzlichen Rentenversicherung
teilweise steuerfrei eingezahlt werden können, dient seit
dem 1. Januar 2005 als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Mit
diesem neuen Produkt will der Gesetzgeber die private
Altersvorsorge verstärkt fördern und die neuen Lücken der
gesetzlichen Rente ausgleichen. Die Basisrente ist eine
private, freiwillige, staatlich geförderte
Leibrentenversicherung. Der Vertrag kann nur bei einem
Lebensversicherer oder einer berufsständischen
Versorgungseinrichtung abgeschlossen werden und er muss eine
monatliche lebenslange Leibrente ab Vollendung des 60.
Lebensjahres oder später vorsehen. Die Basisrente muss im
Falle der Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden.
Ausbildungsversicherung
Besondere Form der
Lebensversicherung, die die Berufsausbildung der Kinder
absichert. Die vereinbarte Versicherungssumme wird zu einem
festgelegten Zeitpunkt gezahlt. Versichert ist das Leben des
Beitragszahlers, meist ein Eltern- oder Großelternteil des
Kindes. Stirbt diese Person, übernimmt das
Versicherungsunternehmen alle weiteren Beitragszahlungen.
Alterseinkünftegesetz
Mit diesem, am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Reformpaket
hat der Gesetzgeber einen Meilenstein in der
Alterssicherungspolitik
gesetzt. Er hat ein weiteres Mal in die gesetzliche
Rentenversicherung eingegriffen und vor allem die Besteuerung
der Alterseinkommen neu geregelt. Gleichzeitig wurden die
Rahmenbedingungen für die private und die betriebliche
Altersvorsorge deutlich verbessert. Mit dem
Alterseinkünftegesetz greifen nunmehr Steuerreform und
Rentenreform ineinander. Das Ziel dieses Gesetzes ist die
Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung und die
steuerliche Gleichbehandlung aller Alterseinkünfte. Mit dem
Leitmotiv Altersvorsorge ist Rente fördert der Staat vor allem
solche privaten Vorsorgeformen, die eine lebenslange Rente
bieten. Diese Freiräume sollen dem Bürger helfen, Verantwortung
für seine individuelle Lebensplanung und für ein sicheres
Einkommen im Alter zu übernehmen.
Auslands-Reise-Krankenversicherung
Weil die gesetzliche Krankenversicherung weder Arzt- noch
Transportkosten im außereuropäischen Ausland übernimmt, ist
es ratsam, privat eine Auslandsreisekrankenversicherung
abzuschließen. Sie trägt weltweit alle notwendigen
Behandlungskosten sowie die Aufwendungen für einen eventuell
notwendigen Rücktransport und gilt für maximal sechs bis
acht Wochen. Bei einem beruflichen oder privaten
Auslandsaufenthalt, der länger dauert, muss eine spezielle
Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Viele
Gesellschaften bieten kostengünstige Jahrespolicen an.
Autoschutzbrief
Der Schutzbrief ist eine auf ein oder mehrere Fahrzeuge
bezogene Versicherung. Sie wird als preiswerter Zusatz zur
Kfz-Haftpflicht- oder zur Vollkaskoversicherung angeboten.
Im Fall einer Panne werden die Kosten für die Bergung des
Fahrzeugs, Abschleppen und Unterstellen sowie für den
Rücktransport übernommen. Der Schutzbrief ersetzt auch die
Kosten für einen Mietwagen, die Fahrzeugverzollung oder
-verschrottung, den Versand von Ersatzteilen und - je nach Vertragsvariante - vieles mehr.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist seit Januar
2001 noch wichtiger geworden. Für alle nach 1961 Geborenen
wurde der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz gestrichen und durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Die volle Rente erhält nur noch, wer keine drei Stunden pro
Tag arbeitsfähig ist. Berufseinsteiger müssen in der Regel
mindestens fünf Jahre sozialversicherungspflichtig
berufstätig sein, bevor sie überhaupt einen Anspruch haben.
Diese gesetzlichen Lücken sollten daher über privaten
Versicherungsschutz ausgeglichen werden.
Die Private Berufsunfähigkeitsversicherung wird in mehreren Varianten
angeboten: als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder
einer privaten Rentenversicherung und als eigenständiger
Vertrag. Im Leistungsfall wird nach Vereinbarung eine
monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Seit dem 1.
Januar 2001 gilt ein Vorschaltgesetz zur Rentenreform.
Danach wurden die bisherigen gesetzlichen
Berufsunfähigkeitsrenten für alle, die ab dem 1. Januar 1961
geboren sind gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen
Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht
mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen.
Ein Bankangestellter erhält
beispielsweise keinen Pfennig mehr aus der Rentenkasse, wenn
er sich noch als Nachtwächter verdingen kann.
Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden
am Tag arbeiten kann. Die halbe Rente wird bei weniger als
sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Für
Betroffene, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt
eine günstigere Regelung. Sie erhalten die
Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, allerdings
spürbar gekürzt im Vergleich zur ursprünglichen
Berufsunfähigkeitsrente. Junge Berufseinsteiger müssen für
ihren Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente in
der Regel ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbständige
noch härter. Hier ist es oft so, dass keine - oder aus
früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr geringe -
Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber
geltend gemacht werden können. Nach einer Statistik der gesetzlichen
Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer
vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder
Seele nicht mehr mitmachen, überwiegend im Alter zwischen 50
und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle
sind jedoch jünger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet
sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus
wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Auch
bei den jüngeren Betroffenen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die
gesetzlichen Lücken ausgleichen und leistet im Falle der
Berufsunfähigkeit, egal, ob sie Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.
Betriebliche Altersversorgung
Seit Januar 2002 wird die betriebliche Altersversorgung
besonders gefördert. Jeder Arbeitnehmer hat einen
Rechtsanspruch auf die Umwandlung eines Teils seines Lohnes
oder Gehaltes in Vorsorgebeiträge. Nach dem
Alterseinkünftegesetz können maximal vier Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung - im Jahr 2006 entspricht dies 2520 Euro
- steuerfrei und bis 2008 sozialversicherungsfrei in eine
Betriebsrente eingezahlt werden. Weitere Beiträge in Höhe
von 1.800 Euro sind zusätzlich steuerfrei möglich. Drei
unterschiedliche Formen der betrieblichen Altersversorgung werden speziell gefördert:
Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond.
Die Direktversicherung ist eine Form der Betriebsrente, die
vor allem von kleineren und mittelständischen Unternehmen
genutzt wird. Entweder zahlt der Betrieb die Beiträge für
den Arbeitnehmer (etwa anstelle einer Gehaltserhöhung) oder
der Arbeitnehmer benimmt sie selbst in Form einer
Entgeltumwandlung. Bei diesem Durchführungsweg schließt der
Arbeitgeber bei einem Lebensversicherer per Einzel- oder
Gruppenvertrag Lebensversicherungen für seine Arbeitnehmer
ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber - Begünstigter der Arbeitnehmer.
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist in der gesetzlichen
Rentenversicherung seit Januar 2001 für alle nach 1961
Geborenen Ersatz für die Berufsunfähigkeitsrente. Leistungen
gibt es nur dann, wenn die Betroffenen weniger als drei
Stunden am Tag arbeiten können. Diese Regelungen gelten
unabhängig von der vorigen beruflichen Tätigkeit.
Gesetzliche Unfallversicherung
Diese Versicherung zahlt bei Arbeitsunfällen, den Weg von
und zur Arbeit eingeschlossen, und bei Berufskrankheiten.
Versichert sind auch Schüler, Studenten und
Kindergartenkinder. Im Invaliditätsfall wird eine monatliche
Rente gezahlt. Die Beiträge für diese Sozialversicherung
übernimmt der Arbeitgeber allein. Selbstständige können eine
freiwillige gesetzliche Unfallversicherung abschließen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Rentenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen und ist
Pflicht für jeden Arbeitnehmer. Sie gewährt Altersrente,
Hinterbliebenenrente und schützt bei geminderter Erwerbsfähigkeit.
Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
getragen. Das deutsche Rentensystem basiert auf dem Umlageverfahren.
Dabei finanzieren die heute Erwerbsfähigen die Rente der jeweiligen
Ruheständler. Dieser so genannte Generationenvertrag hat in der
Vergangenheit gut funktioniert, ist aber mittlerweile brüchig
geworden. Ursache dafür sind die hohe Arbeitslosigkeit, die sinkende
Geburtenrate und das kontinuierliche Ansteigen der Lebenserwartung.
Vor diesem Hintergrund werden die private und die betriebliche
Altersversorgung immer wichtiger.
Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden
Haushalt. Sie deckt die Risiken des Alltags im Privatleben
ab. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Bürger für
Schäden, die er anderen zufügt, mit seinem gesamten Vermögen
haften muss - bis zur Pfändungsgrenze und im Extremfall
lebenslang. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt
die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt
unberechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht.
Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den
mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger oder den vom Hund
gebissenen Briefträger geht: Wer einen Schaden anrichtet,
muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und
lebenslang. Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder
das Leben eines anderen verletzt, so heißt es im
Bürgerlichen Gesetzbuch, muss Schadenersatz leisten.
Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt,
dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit
Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese
finanziellen Risiken deckt eine private
Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den
besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.
Hausratversicherung
Wer in der eigenen Wohnung lebt, egal ob als Mieter oder als
Eigentümer, braucht eine Hausratversicherung. Diese
Versicherung leistet Ersatz bei Schäden durch Feuer,
Einbruch, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder
Hagel. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des
Hausrates entsprechen, also dem Preis, der für die
Neuanschaffung nötig wäre. Eine Unterversicherung lässt sich
vermeiden, wenn pro Quadratmeter Wohnfläche 650 Euro
Versicherungssumme vereinbart werden. Ob Mieter oder Eigentümer, eine Hausratversicherung
sollte nicht fehlen. Falls nicht anders vereinbart, kommt
sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab
Windstärke acht und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und
Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat, von
Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu
Elektrogeräten, Musikinstrumenten und Sportgeräten
Private Krankenversicherung
Arbeitnehmer, über der Beitragsbemessungsgrenze, also in der
Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte,
können sich ebenso wie Selbstständige und Beamte privat
krankenversichern. Die private Krankenversicherung ist vor
allem für Singles und kinderlose Paare interessant. Familien
mit Kindern sind oftmals in der gesetzlichen Kasse besser
aufgehoben. Für sie eignen sich private Zusatzversicherungen als Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Rechtsschutzversicherung
Diese Versicherung übernimmt das Kostenrisiko für Verfahren vor Gericht, bei denen es um Auseinandersetzungen des täglichen Lebens oder um arbeitsrechtliche Differenzen geht. Besonders häufig wird sie bei Streitigkeiten im Straßenverkehr in Anspruch genommen. Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten unter anderem für den Anwalt, das Gericht, für Zeugen oder Sachverständige. Die Erfahrung zeigt: Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten unübersehbar. Doch so mancher verzichtet auf sein gutes Recht, weil er das hohe Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung fürchtet. Kein Wunder: Ein Rechtsstreit, bei dem es nur um 5.000 Euro geht, kostet über zwei Instanzen selbst schon rund 5.000 Euro.
Riester-Rente
Die Riester-Rente wurde gezielt zur Förderung der privaten
Altersvorsorge entwickelt. Sie kann seit Januar 2002 von
Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung,
Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in
Anspruch genommen werden. Wer Geld von seinen Nettobezügen
in einen solchen Vorsorgevertrag investiert, erhält direkte
Zulagen vom Staat und zusätzliche Steuervorteile. Es muss
ein Mindestbetrag eingezahlt werden, der bis 2008
schrittweise erhöht wird. Gewährt werden staatliche Zulagen
pro Person und pro Kind, die ebenfalls bis 2008 ansteigen.
Die Rentenreform 2002 hat das deutsche System der Altersversorgung grundlegend neu ausgerichtet. Generell beruht die Altersversorgung weiter auf dem so genannten „Drei-Säulen-System“ mit der gesetzlichen Rentenversicherung als Hauptpfeiler sowie der betrieblichen und der privaten Versorgung als weiteren Stützen. Um die gesetzliche Rentenversicherung zu entlasten, haben die zweite und dritte Säule jedoch deutlich mehr Bedeutung erhalten: Die Bürger sollen mehr Eigenverantwortung für ihre Altersvorsorge übernehmen.
Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene
abgesichert. Stirbt die versicherte Person, zahlt der
Versicherer die vertraglich vereinbarte Summe aus. Da bei
dieser Form der Lebensversicherung kein Kapital zur späteren
Altersvorsorge aufgebaut wird, sind die Beiträge besonders
günstig. Eine Risikolebensversicherung kann mit einem
Umwandlungsrecht in eine Kapitallebensversicherung versehen
werden. Mit einer Risikolebensversicherung kann das
Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden. Sollte dem
Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei
Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen
ausgezahlt.
Sozialversicherungen
Arbeitnehmer sind - im Gegensatz zu Selbstständigen,
Gewerbetreibenden, Beamten und Freiberuflern -
sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen Beiträge zur Renten
- und Arbeitslosen, zur Kranken- und zur Pflegeversicherung,
die automatisch vom Gehalt einbehalten werden. In den
meisten Fällen ist der Schutz der Sozialversicherung nicht
ausreichend. Deshalb empfiehlt sich die genaue Prüfung der
persönlichen Ansprüche, um entsprechend privat zusätzlich
vorzusorgen.
Vermögenswirksame
Leistungen
Die vermögenswirksamen Leistungen stehen vielen
Arbeitnehmern neben dem Gehalt zu. Sie betragen bis zu 40
Euro im Monat und dienen dazu, privates Vermögen für das
Alter zu bilden. Es sind unterschiedliche Anlageformen
möglich, die zum Teil staatlich gefördert werden.
Wohngebäudeversicherung
Eine wichtige Versicherung für Gebäudebesitzer. Sie deckt
Risiken durch Feuer und Leitungswasser, Sturm und Hagel ab.
Das Gebäude ist einschließlich aller fest eingebauten
Gegenstände versichert: Dazu gehören beispielsweise
Einbauküchen, fest verklebter Teppichboden, die
Heizungsanlage oder Sanitärinstallationen.