Wer in der eigenen Wohnung lebt, egal ob als Mieter oder als
Eigentümer, braucht eine Hausratversicherung. Diese
Versicherung leistet Ersatz bei Schäden durch Feuer,
Einbruch, Raub, Leitungswasser, Sturm oder
Hagel. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des
Hausrates entsprechen, also dem Preis, der für die
Neuanschaffung nötig wäre. Eine Unterversicherung lässt sich
vermeiden, wenn pro Quadratmeter Wohnfläche eine Mindest-Versicherungssumme vereinbart werden. Ob Mieter oder Eigentümer, eine Hausratversicherung
sollte nicht fehlen. Falls nicht anders vereinbart, kommt
sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab
Windstärke acht und Hagel sowie Einbruch-Diebstahl und
Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat, von
Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten, Musikinstrumenten und Sportgeräten.
Das alles gehört zum Hausrat
Möbel, Teppiche und Auslegware, Bilder, Lampen, Gardinen, Bekleidung, Wäsche, Geschirr und Bestecke, optische und elektrische Geräte, Musikinstrumente.
Dies gehört beispielsweise auch zum Hausrat:
Werkzeuge, Campingausrüstungen, Bücher, Schallplatten, Arbeitsgeräte für den eigenen Gebrauch, Einzelantennen und Markisen
Kanus, Ruder-, Falt und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren, Surfgeräte, Flugdrachen einschließlich ihrer Motoren, motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Kart und Spielfahrzeuge.
Und auch das darf man nicht vergessen ...
Bargeld, Sparbücher, Schmucksachen, Pelze
Wobei es gleich ist, ob sie Ihnen selbst oder anderen gehören. Die Versicherung bezieht sich hierbei nicht nur auf alle Räume Ihrer Wohnung, sondern auch auf die dazugehörenden Nebenräume, wie z.B. Garage und Keller.
So finden Sie die richtige Versicherungssumme
Soviel vorweg: Sie besitzen mehr als Sie denken! Und es ist
vermutlich auch mehr wert, als Sie im ersten Augenblick vielleicht
annehmen. Was würde es wirklich kosten, wenn Sie das eine oder
andere nach einem Schaden neu kaufen müssten? Wenn Sie alles
addieren: das ist dann Ihre Versicherungssumme.
Diese Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats entsprechen. Ist sie nämlich
zu niedrig, bekommen Sie nur den jeweiligen Schaden- Anteil ersetzt - es liegt dann eine Unterversicherung vor.